Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat die technische Regelreihe TRBS 2121 inkl. der Teile 1 bis 4 überarbeiten lassen. Sie wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
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TRBS 2121
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Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen (GMBI Juli 2018, Nr. 39/40 S. 741)
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TRBS 2121 Teil 1
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Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten (GMBI Januar 2019, Nr. 2/3 S. 28)
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TRBS 2121 Teil 2
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Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern (GMBI Dezember 2018, Nr. 58/59 S. 1171)
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TRBS 2121 Teil 3
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Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (GMBI Januar 2019 Nr. 2/3 S. 36)
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TRBS 2121 Teil 4
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Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (GMBI Januar 2019 Nr. 2/3, S. 39)
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Insbesondere die Teile 1 und 2 sind von den Betrieben zu beachten, da hier sowohl der verantwortliche Personenkreis im Umgang mit Leitern und Gerüsten als auch die Qualität der Gerüste und Leitern neu definiert sind.
In den Rundschreiben 12A bis 12D finden Sie die TRBS 2121 sowie die Teile 1 bis 4.
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