Newsletter Februar 2025 des Dachdecker-Verbands Nordrhein
 » Jörg Dittrich, Präsident des ZDH, nahm noch am Wahlabend Stellung zum vorläufigen Ergebnis.

Regierungsbildung: „Keine Zeit zum Taktieren“

 

 » Arbeitsrecht: Karneval am Arbeitsplatz - was gilt rechtlich?

Arbeiten im Kostüm, Alkohol am Arbeitsplatz oder frei am Rosenmontag – auch während des Karnevals gilt das Arbeitsrecht. Und es hält einige Überraschungen parat!

 

 » Recht: Impressum: Erfüllen Sie auf der Website alle Pflichtangaben?

Auf jeder Website sieht das Impressum anders aus. Betriebe können sich jedoch Ärger einhandeln, wenn sie dort ihre Pflichten nicht erfüllen.

 

 » ZVDH: Intranet des ZVDH im neuen Gewand und mit neuen Funktionen

Am 10. Februar 2025 ist das neue Intranet unserer Berufsorganisation (ZVDH) online gegangen.

 

 

 

 

 » BAMAKA- Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft - Vorteile/Informationen

BAMAKA – EINE STARKE GEMEINSCHAFT

Vorteile nutzen durch die Mitgliedschaft im Dachdecker-Verband Nordrhein

 z.B. beim Autokauf mit den Aktionsfahrzeuge-Angebote, bei Tank- und Ladekarten oder einfach im BAMAKA Online Shop.

 

 » Arbeit auf Abruf: Stolperfallen bei Minijobs beachten

Wer Minijobberinnen und Minijobber auf Abruf beschäftigt, muss genau hinschauen, denn sonst kann der Minijob schnell zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit werden.

 

 » Gesundheit: Erfolgsfaktor Stressresistenz

Termindruck und hohe Belastungen stehen im Job häufig auf der Tagesordnung.

Das Resultat: Stress und Zukunftsängste können die Gesundheit gefährden.

 

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